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Rechtsanwältin Verena Hahn, MBA
Mein Schwerpunkt liegt auf der Vertragsgestaltung, in der ich umfassende Kenntnisse und langjährige Expertise biete. Mein Ziel ist die praxisorientierte Beratung meiner Mandanten auf der Basis fundierten rechtlichen Know-hows. Ich erstelle mit Begeisterung komplexe oder auf die besondere Situation meiner Mandanten zugeschnittene Verträge oder führe Verhandlungen oder außergerichtliche Auseinandersetzungen.
Kanzlei
Werdegang
Ich studierte an Universitäten in Frankreich, Paris (Kultur und Sprache Frankreichs), Berlin (Rechtswissenschaften) und Österreich, Krems (MBA). In Berlin wurde ich im Jahr 1997 und in 2006 in Tübingen nach meinem Umzug nach Süddeutschland als Anwältin zugelassen. Ich arbeitete in Unternehmens- rechtsabteilungen, Insolvenz- und Steuerberaterkanzleien, baute eine Controlling- abteilung in der Drucksysteme-Division der BASF AG auf und unterstützte eine Unternehmensberatung bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsprognosen für Großinvestitionen.
Vornehmlich baute ich in den letzten 16 Jahren die Rechtsabteilung der Flint Group, einem internationalen, weltweit führenden Unternehmen der Druckzulieferindustrie (EUR 2,2 Mrd. Umsatz und rund 6.500 Mitarbeiter in 2015, über 140 Standorte weltweit), auf und leitete sie neben meiner Geschäftsführerposition der größten Gesellschaft des Konzerns in Deutschland. Ich übernahm Geschäftsführungs- und Vorstandspositionen in Konzern- gesellschaften vornehmlich in Europa. Ich war bei der Flint Group ständiges Mitglied des Risk & Compliance Committee, das ein umfassendes Risk Reporting und Compliance Programm aufbaute.
Aufgrund des Wachstums der Unternehmensgruppe, das ursprünglich im Jahr 2004 aus dem Zusammenschluss der BASF Drucksysteme und der ANI Printing Inks, einem Management-Buy-Out der Akzo Nobel entstand, betreute ich über zehn Jahre die Zu- und Verkäufe von Unternehmensgruppen und Gründungen von internationalen Joint Ventures. Auch begleitete ich die zahlreichen Devestitionsprojekte des private equity-Eigentümers CVC Capital Partners, die im Jahr 2014 in den Verkauf der Flint Group an Goldman Sachs / Koch Industries, Inc. mündeten
Fachliche Ausrichtung
Ich berate nationale und internationale Privatpersonen und Unternehmungen im Gesellschafts-, Handels- und Wirtschaftsrecht mit dem Schwerpunkt der Vertragsgestaltung in deutscher und englischer Sprache.
Vereinsrecht Handelsrecht Wettbewerbsrecht Immobilienrecht Markenrecht Gesellschaftsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Allgemeines Vertragsrecht (u.a. Kauf- und Lieferverträge Werk- und Dienstverträge, Miet- und Pachtverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lizenz- oder Kooperationsverträge für Schutzrechte oder Know-how, Ansprüche aus Vertrag, Vergleichsvereinbarungen bei außergerichtlichen Auseinander- setzungen, Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, IT-Verträge)
Im Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftige ich mich mit nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen auf Käufer- und Verkäuferseite. Ich begleite Share- und Asset-Deals von der Kaufpreisfindung über die Due Diligence, den Aufbau von Datenräumen, die Verhandlung der Kaufverträge bis zum Closing. Bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen biete ich Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an, sei es unter anderem im Rahmen von Gesellschaftsgründungen, Satzungsänderungen oder Umstrukturierungen.
Weiteres Engagement
Im Rahmen von gemeinnützigen Vereinen berate ich die Vorstände von Vereinen oder begleite deren Gründung und Satzungsänderungen. Ich bin Projektdozentin der SIBE Hochschule, School of International Business and Entrepreneurship. Ich schreibe und spreche verhandlungssicher Englisch und sehr gut Französisch.
Netzwerk
Ich verfüge über ein Netzwerk von Spezialisten. Individuell ausgewählte Kollegen mit ihren jeweiligen Spezialisierungen, Steuerberater und Unternehmensberater ergänzen meine Expertise.
Kontakt
Rechtsanwältin Verena Hahn
Herderstr. 19 | 72762 Reutlingen | Deutschland
Mobil: +49 (0)176 – 20627744 | Festnetz: +49 (0)7121 – 1234567 Fax: +49 (0)7121 – 1234567
vhahn.ra(at)web.de
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Die Informationen auf dieser Website dienen der Darstellung der Rechtsanwaltskanzlei Verena Hahn und stellen keine Rechtsberatung dar und können diese auch nicht ersetzen.
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer
Verena Hahn ist als Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tübingen, Christophstraße 30, 72072 Tübingen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt-IdNr.: DE ……………
Berufshaftpflichtversicherung
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei folgender Versicherungsgesellschaft: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Berufsrechtliche Regelungen
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten u.a. die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln).
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden.
Angaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG)
Anbieter dieser Website i.S.v. § 5 TMG ist Frau Rechtsanwältin Verena Hahn.
Anschrift
Rechtsanwältin Verena Hahn Herderstr. 19, 72762 Reutlingen Deutschland
M +49 (0)176-20627744 T +49 (0)7121-0000000 | F +49 (0)7121-0000000
vhahn.ra@web.de (vhahn.ra(at)web.de)
Vertragsgestaltung durch einen Anwalt oder Musterverträge und -Klauseln?
Oftmals versuchen Rechtsunkundige ihre Verträge selber mit Hilfe von Musterverträgen zu erstellen. Der Verfasser ist dabei stets bemüht, sich einen optimalen Vertrag zu erarbeiten und verwendet aus den einzelnen Verträgen nur die für ihn günstigsten Klauseln. Gerade diese Vorgehensweise birgt jedoch einige Gefahren in sich. Vor allem führt das Zusammenwürfeln von verschiedenen Verträgen dazu, dass die einzelnen Klauseln nicht aufeinander abgestimmt sind und sich häufig sogar widersprechen. Hierdurch wird der Vertrag unstimmig und es gibt häufig Probleme bei der Auslegung des Vertrages, was zu unnötigen Streitigkeiten führen kann.
Viele Konflikte lassen sich daher vermeiden, wenn gleich der Weg zum Rechtsanwalt beschritten wird. Wir prognostizieren die zukünftigen Kernprobleme bei Vertragsabschlüssen und Abwicklungen und regeln diese für Sie kreativ im Vorhinein.
Das allgemeine Vertragsrecht enthält Regelungen, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des BGB gelten, wenn keine spezielleren Regelungen existieren. Damit gelten seine Regelungen beispielsweise für den klassischen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Mietvertrag. Ebenso gilt das allgemeine Vertragsrecht aber auch für Optionsverträge oder Lizenzverträge in anderen Rechtsgebieten (bspw. Markenrecht, Patentrecht oder Urheberrecht) oder für Vertragstypen, die nicht gesetzlich geregelt sind, wie z. B. den Franchisevertrag, Cateringvertrag, den Leasingvertrag oder einen Fitnessstudiovertrag.
Auch wenn das Gesetz einige unabänderliche Regelungen vorsieht, ist das allgemeine Vertragsrecht vom Grundsatz der Vertragsfreiheit („Privatautonomie“) geprägt: In den Grenzen der Gesetze (Zivilrecht, Strafrecht etc.) können die Vertragsparteien vereinbaren, was sie wollen. Wird im Vertrag etwas vereinbart, was gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt, ist der gesamte Vertrag nichtig und damit nicht wirksam.
Das allgemeine Vertragsrecht ist in sich in verschiedene Abschnitte untergliedert. Ein Abschnitt widmet sich den Regelungen zum Vertragsschluss, also beispielsweise Abgabe und Zugang von Willenserklärungen (Angebot und Annahme) durch die Vertragsparteien oder ihre Vertreter. Ohne übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien ist das Zustandekommen eines Vertrages nicht möglich. In einer von Arbeitsteilung geprägten Gesellschaft kommt den Normen bzgl. der Stellvertretung (Vollmacht) eine wichtige Bedeutung zu, die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich auch im allgemeinen Vertragsrecht des BGB. In einem weiteren Abschnitt des allgemeinen Schuldrechts im BGB werden grundlegende vertragliche Pflichten der Vertragsparteien und die Folgen eines Verstoßes gegen diese Vertragspflichten festgelegt. So zieht z. B. die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Pflicht u. a. Ansprüche auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz (bspw. bei Mängeln oder Lieferverzug) nach sich. Teils hat eine Verletzung der Vertragspflichten auch ein Recht auf Minderung des Preises oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zur Folge. Diese Rechte können auch neben einer Schadensersatzforderung geltend gemacht werden. Nach Regelungen zum Erlöschen des Schuldverhältnisses, z. B. durch Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung, enthält das allgemeine Vertragsrecht (allgemeine Schuldrecht) auch Regelungen zur Aufrechnung von Forderungen aus Verträgen, zur Abtretung von Forderungen und zur Schuldübernahme (Austausch einer Vertragspartei). Und auch Regelungen zur Umsetzung von europäischen Vorgaben zum Verbraucherrecht haben Einzug in das allgemeine Vertragsrecht gehalten: Hier sind vor allem die Regelungen zum Fernabsatzvertrag zu nennen.
Normen, die Auswirkungen auf das Bestehen eines schuldrechtlichen Vertrages haben können, existieren aber auch außerhalb des Vertragsrechts. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Sittenwidrigkeit von Verträgen oder die Anfechtung von Willenserklärungen (bspw. wegen Irrtum, arglistiger Täuschung), die zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen kann.
Ansprüche aus zivilrechtlichen Verträgen aller Art unterliegen der Verjährung. Sie bestehen dann zwar noch, können aber nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden. Auch die Verjährung ist im allgemeinen Vertragsrecht für alle Verträge einheitlich festgelegt. Die regelmäßige Verjährung für vertragliche Ansprüche beträgt drei Jahre.
jugend von heute – vertragspartner von morgen?
Oftmals versuchen Rechtsunkundige ihre Verträge selber mit Hilfe von Musterverträgen zu erstellen. Der Verfasser ist dabei stets bemüht, sich einen optimalen Vertrag zu erarbeiten und verwendet aus den einzelnen Verträgen nur die für ihn günstigsten Klauseln. Gerade diese Vorgehensweise birgt jedoch einige Gefahren in sich. Vor allem führt das Zusammenwürfeln von verschiedenen Verträgen dazu, dass die einzelnen Klauseln nicht aufeinander abgestimmt sind und sich häufig sogar widersprechen. Hierdurch wird der Vertrag unstimmig und es gibt häufig Probleme bei der Auslegung des Vertrages, was zu unnötigen Streitigkeiten führen kann. Viele Konflikte lassen sich daher vermeiden, wenn gleich der Weg zum Rechtsanwalt beschritten wird. Wir prognostizieren die zukünftigen Kernprobleme bei Vertragsabschlüssen und Abwicklungen und regeln diese für Sie kreativ im Vorhinein.